Häufig gestellte Fragen zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in der Corona-Krise
Für weitere Information zu den jeweiligen Vorkehrungen Ihrer Bank und alternativen Möglichkeiten der Kontaktaufnahmen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Guthaben über 100.000 Euro im Rahmen des Insolvenzverfahrens als Forderung anzumelden.
Grundsätzlich sind pro Kreditinstitut und pro Kunde 100.000 Euro geschützt, unabhängig von der Anzahl der Konten. Im Falle von Eheleuten können beide Kontoinhaber aber je einen Betrag von bis zu 100.000 Euro beanspruchen. Das Guthaben wird auf die einzelnen Kontoinhaber zu gleichen Teilen verteilt, sofern nicht bei der Kontoeröffnung eine abweichende Regelung vereinbart wurde.
Sofern Inhaber von Gemeinschaftskonten auch über Einzelkonten bei demselben Kreditinstitut verfügen, werden diese bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung für den betreffenden Kontoinhaber berücksichtigt.
Bsp.: Das Ehepaar Mustermann verfügt bei Bank X über ein Gemeinschaftskonto mit einem Guthaben von 80.000 Euro sowie über Einzelkonten mit einem Guthaben von 30.000 Euro im Falle von Frau Mustermann sowie 70.000 Euro im Falle von Herrn Mustermann.
Der Anspruch von Frau Mustermann beträgt 40.000 Euro aus dem Gemeinschaftskonto sowie 30.000 Euro aus dem Einzelkonto, insgesamt also 70.000 Euro
Der Anspruch von Herrn Mustermann beträgt 40.000 Euro aus dem Gemeinschaftskonto sowie 60.000 Euro aus dem Einzelkonto, insgesamt 100.000 Euro.