FAQ zur technischen Übertragung
Für die Kommunikation zwischen den Instituten und dem Meldedatei-Server wird eine Sicherheitsklasse von 2 oder höher erwartet. Hiermit wird sichergestellt, dass durch den Zertifizierungsdiensteanbieter bei der Beantragung eines Zertifikates bei natürlichen Personen geprüft wird, ob die verwendete E-Mail-Adresse korrekt ist (Zugriffstest) und der Name der natürlichen Person verifiziert wird (beispielsweise durch Vorlage der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises). Bei Organisationen werden Name und Sitz der Organisation überprüft (beispielsweise mittels Auszuges aus einem zuständigen amtlichen Register). Zudem muss eine Bestätigung vorgelegt werden, die eine Aussage darüber beinhaltet, dass Name und Rechtsform der Organisation immer noch mit den Daten des vorgelegten bzw. vorliegenden Auszugs übereinstimmen.
P0000000999JJMMTT.CSV
Für das Feld M002 ist dagegen der Eintrag der in obigem Beispiel genannten dreistelligen Institutskennung ausreichend.

Das Mail-Postfach meldeedb@einlegerentschaedigung.de dient dagegen ausschließlich als Empfangs-Mail-Postfach für Meldedateien. Hier eingehende Fragen können leider nicht beantwortet werden.
Sollte die Existenz von "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" nicht zu jedem Stichtag gegeben sein, werden Sie hinsichtlich des dabei einzuhaltenden Vorgehens zeitnah an dieser Stelle informiert.
Sofern weder aktuell noch in Zukunft meldepflichtige Informationen im Institut vorliegen, ist der EdB dieser Sachverhalt zwingend in schriftlicher Form mitzuteilen.