Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat für die Dero Bank AG mit Sitz in München den Entschädigungsfall gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) festgestellt. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), der die Bank kraft Gesetzes zugewiesen ist, kann jetzt mit …
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