Schutzumfang
Der Schutzumfang ist in § 4 und § 5 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) geregelt. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) schützt:
1) Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 € sowie
2) 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 €.
Ab dem 31. Dezember 2010 werden durch die EdB Einlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 € gesichert.
Der Einlagenschutz schließt neben sämtlichen Einlagenarten - im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen - auch auf den Namen lautende Sparbriefe ein. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen nicht auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten.
Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäft kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Institut pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum des Kunden befindliche und für ihn verwahrte Wertpapiere zurückzugeben.