Häufig gestellte Fragen zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Bis zu welcher Höhe sind meine Einlagen durch die EdB abgesichert?
Wie werden Wertpapiergeschäfte durch die EdB geschützt?
Wer wird von der EdB geschützt?
Nicht geschützt sind jedoch nach § 3 Abs. 2 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) unter anderem die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie Einlagen der öffentlichen Hand.
Welche Kreditinstitute sind der EdB zugewiesen?
Liste der zugewiesenen Banken
Was ist, wenn ich meine Bank nicht in dem Verzeichnis der zugewiesenen Institute finde?
Befindet sich das gesuchte Institut nicht unter seinem vollen Namen in dem Verzeichnis zugewiesener Institute, gehört es der EdB nicht an.
Handelt es sich bei dem von Ihnen gesuchten Institut um eine Sparkasse, eine Volks- und Raiffeisenbank, eine öffentliche Bank oder eine private Bausparkasse, wenden Sie sich bitte an die folgenden Verbände:
- für Fragen der Sicherung bei Sparkassen:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Postfach 110180
10831 Berlin - für Fragen der Sicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken (z.B. PSD-Banken, Sparda-Banken):
Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.
Postfach 300263
10760 Berlin - für Fragen der Sicherung bei öffentlichen Banken (z.B. Deutsche Kreditbank AG ):
Bundesverband der öffentlichen Banken Deutschlands e.V.
Postfach 110272
10832 Berlin - für Fragen der Sicherung bei privaten Bausparkassen:
Verband der privaten Bausparkassen
Klingelhöferstr. 4
10785 Berlin - für Fragen der Sicherung bei Wertpapierhandelsunternehmen (z.B. Driver & Bengsch):
EdW – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Postfach 04 03 47
10062 Berlin
Handelt es sich bei dem von Ihnen gesuchten Institut um die Zweigniederlassung einer ausländischen Bank können wir Ihnen leider keine verbindliche Auskunft hinsichtlich der Höhe der Einlagensicherung geben. Nähere Auskünfte erfragen Sie bitte bei der jeweils zuständigen nationalen Entschädigungseinrichtung zum Beispiel
- für Fragen zur Sicherungseinrichtung isländischer Banken (z.B. Kaupthing Bank):
Tryggingarsjódur
(Depositors’ and Investors’ Guarantee Fund)
Borgartun 26, 3. floor
1o5 Reykjavik
ISLAND
Tel.: 00354 540 1200 - für Fragen zur Sicherungseinrichtung niederländischer Banken (z.B. Credit Europe
Bank, NIBC Direct und Finansbank):
De Nederlandsche Bank N.V.
P.O.Box 98
1000 AB Amsterdam
NIEDERLANDE
Tel.: 0031 20 52 49 111 oder 0900/5200520 - für Fragen zur Sicherungseinrichtung österreichischer Banken (z.B. Vakifbank und Denizbank):
Einlagensicherung der Banken und Bankiers G.m.b.H.
Börsegasse 11
1010 Wien
ÖSTERREICH
Tel.: 00 43 01 5333 98 03 - für Fragen zur Sicherungseinrichtung luxemburgischer Banken (z.B. Advanzia Bank SA):
Association pour la Garantie des
Dépôts, Luxembourg (AGDL)
59 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
Tel.: 00 352 46 36 60 1
Sind auch Einlagen bei Zweigniederlassungen im Ausland geschützt?
Welche Einlagen werden von der EdB gesichert?
Sind auch Konten in Fremdwährungen geschützt?
Umfasst der Entschädigungsanspruch auch Zinsen?
Werden auch Zertifikate geschützt, wenn die emittierende Bank in Insolvenz geht?
Wird mein Depot (Aktien, Investmentfonds, Zertifikate etc.) von der EdB geschützt?
Sie können daher auch während eines Moratoriums jederzeit die Herausgabe der Ihnen gehörenden Papiere verlangen. Die Bank darf trotz des Zahlungs- und Veräußerungsverbotes diesem Begehren nachkommen, da ihr die Herausgabe fremder Sachen nicht verwehrt ist.
Wie sind Gemeinschaftskonten, z.B. von Ehegatten, geschützt?
Wie werden Konten von BGB-Gesellschaften (GbR) behandelt?
Wie werden Treuhandkonten geschützt?
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung durch die EdB?
Was ist ein Moratorium?
Wann tritt der Entschädigungsfall ein?
Wie läuft die Entschädigung durch die EdB ab?
Bei Kreditinstituten, die sowohl der EdB zugewiesen sind als auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken, erfolgt die Entschädigung für beide Sicherungseinrichtungen “aus einer Hand“. Dafür beauftragt die EdB den Einlagensicherungsfonds mit der Abwicklung der Entschädigungsaktion, der dann gegenüber den Einlegern auch im Namen der EdB tätig wird.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld wiederbekomme? Muss ich dabei irgendwelche Fristen beachten?
Angemeldete Ansprüche, die auf die Entschädigung von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gerichtet sind, hat die EdB unverzüglich zu prüfen und spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, zu erfüllen.
Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Nach dieser Frist kann ein Entschädigungsanspruch in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden.
Woher bekommt die EdB ihre Mittel?
Die EdB ist gesetzlich dazu verpflichtet, die für die Entschädigung angesammelten Mittel nach dem Gesichtspunkt der Risikomischung so anzulegen, dass eine möglichst große Sicherheit und ausreichende Liquidität der Anlagen bei angemessener Rentabilität gewährleistet sind.