Bereitstellung Datenbestand
Aufgrund der 2009 erfolgten Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) traten am 31. Dezember 2010 wesentliche Änderungen in Kraft. Hierzu zählt auch die Verkürzung der Frist für die Erfüllung von Entschädigungsansprüchen von ursprünglich drei Monaten auf nunmehr 20 Arbeitstage (§ 5 Absätze 2 und 4 EAEG). Zu diesem Zweck haben die der EdB zugeordneten Institute nach § 5 Absatz 2 Satz 2 EAEG bei Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der EdB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, die für die Entschädigung der Einleger erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die EdB hat unter Einbeziehung von Experten der ihr zugeordneten Institute eine "Spezifikation für die Bereitstellung eines Datenbestands gemäß § 5 Absatz 2 EAEG" erarbeitet. Die Ausführungen dokumentieren die Vorgaben zur Erstellung einer so genannten "EAEG-Einreicherdatei", die zur Sicherstellung der fristgerechten Einlegerentschädigung erforderlich ist.
Jedes Institut ist aufsichtsrechtlich verpflichtet, eine "EAEG-Einreicherdatei" unter Beachtung der in der Spezifikation gemachten Vorgaben zu erstellen. Ab 2011 können Prüfungen zur ordnungsgemäßen Umsetzung - sowohl in zeitlicher als auch inhaltlicher Hinsicht - Teil der Prüfungen gemäß § 9 Absatz 1 EAEG sein, die im Auftrag der EdB durchgeführt werden.
Die EdB unterstützt die Institute bei der Umsetzung durch einen Bereich mit "Häufig gestellten Fragen" (FAQ), welcher laufend gepflegt wird.
Den Instituten wird zudem die Möglichkeit geboten, ihre Spezifikationsumsetzungen anhand einer Testfall-Sammlung zu überprüfen. Die Testfälle orientieren sich insbesondere an den in den vorherigen Einlegerentschädigungen gewonnenen Erkenntnissen und bilden insofern ein weites Spektrum der Anforderungen ab. Auf Basis der im Dokument "Testfall-Konstellationen (T50)" aufgeführten Testfälle bilden die Institute in ihren jeweiligen Systemen zunächst den Testbestand ab; dieser bildet dann die Grundlage für die Ausführung der Programme zur Generierung der EAEG-Einreicherdatei, die zwecks Überprüfung an die Mailadresse spezifikation@einlegerentschaedigung.de zu senden ist. Über das Ergebnis der Überprüfung erhalten die Institute eine schriftliche Benachrichtigung. Die Institute können die "Testfall-Konstellationen (T50)" an dieser Stelle für folgende fiktive Stichtage herunterladen: Stichtag 20.09.2011 [PDF], Stichtag 13.10.2011 [PDF], Stichtag 26.10.2011 [PDF], Stichtag 09.11.2011 [PDF], Stichtag 25.11.2011 [PDF], Stichtag 05.12.2011 [PDF].
Seit dem 01. April 2011 steht die "Spezifikation für die Bereitstellung eines Datenbestands gemäß § 5 Absatz 2 EAEG" [PDF] in der Version 2.0 zum Download bereit. Zur Identifizierung der Veränderungen zur vorhergehenden Version kann an dieser Stelle eine "Synopse" [PDF] heruntergeladen werden.
Fragen im Zusammenhang mit der Spezifikation richten Sie bitte in schriftlicher Form an die Mailadresse spezifikation@einlegerentschaedigung.de